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Abschlussvoraussetzungen

  • Nachweisliche Teilnahme an allen in der Einladung genannten Terminen, wenn vor Lehrgangsbeginn nicht etwas anderes vereinbart wurde. Bei unregelmäßiger Teilnahme / Fehlzeiten wird keine Zulassung zur Prüfung erteilt.
  • Der BRS Hamburg ist nicht verpflichtet, Nachholtermine für durch Lizenzanwärter*innen verursachte Fehlzeiten bereit zu stellen. Die Teilnahme an Ersatzterminen ist kostenpflichtig.
  • Es ist erforderlich, die Ausbildung innerhalb von zwei Jahren abzuschließen.
  • Bestehen der Prüfung.

Ausschluss vom Lehrgang

Der BRS Hamburg hat das Recht, Lizenzanwärter*innen vom Lehrgang auszuschließen, wenn sie:

 

  • Im Lehrgangsverlauf die erforderliche Reife nicht erkennen lassen,
  • sich in besonderem Maße pflichtverletzend verhalten,
  • sich unkorrekt gegenüber dem Referententeam, dem Prüfungskomitee, den Mitarbeiter*innen des BRS Hamburg und/oder anderen Lizenzanwärter*innen verhalten,
  • den Lehrgangsablauf störend beeinflussen,
  • sich den lehrgangsbezogenen Anweisungen der Referenten*innen widersetzen,
  • sich weigern, die Lehrgangsbestimmungen des BRS Hamburg anzuerkennen,
  • häufig unpünktlich erscheinen,
  • LE versäumen
  • und wenn einer der unter „Lizenzentzug“ aufgeführten Punkte zutrifft.

 

Im Falle eines Ausschlusses werden die Lehrgangsgebühren in voller Höhe erhoben.

 

Prüfungsordnung

  • Die Prüfung setzt sich aus einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Lehrprobe zusammen.
  • Die Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.
  • Das Bestehen der Prüfung ist die Voraussetzung für die Lizenzerteilung.
  • Bei nicht bestandener schriftlicher Prüfung und / oder Lehrprobe kann die Möglichkeit einer Wiederholung angeboten werden. In welchem Umfang und ob die Wiederholung noch am gleichen Tag stattfindet, entscheidet das Prüfungskomitee. Ggf. kann ein anderer Termin/Ort bestimmt werden.
  • Auch kann eine weitere schriftliche oder mündliche Prüfung erfolgen.
  • Eine Prüfung gilt als „nicht bestanden“, wenn der Prüfling
  • von der Prüfung ausgeschlossen wurde,
  • einen Prüfungsteil nicht bestanden hat,
  • einen Prüfungstermin nicht

wahrgenommen hat oder

  • einen Prüfungsteil abgebrochen hat.

Bei Krankheit und/oder einer ausreichenden Entschuldigung kann ggf. ein weiterer Termin vereinbart werden. Termin, Ort und Umfang bestimmt das Prüfungskomitee. Der BRS Hamburg behält sich vor, die geltenden Gebühren zur Prüfung von 50,00 € nochmals zu erheben. Das gilt auch für einen Wiederholungstermin zur Prüfung, wenn sich die Wiederholung nicht am eigentlichen Prüfungstag durchführen lässt.

 

Zulassung zu Prüfungen

  • Aktive Mitarbeit in allen Veranstaltungen.
  • Nachweisliche Anwesenheit an allen genannten Lehrgangsterminen / Absolvieren aller notwendigen Lerneinheiten.
  • Einwandfreies Verhalten während des Lehrgangs allen Beteiligten gegenüber.
  • Kein vorheriger Ausschluss vom Lehrgang.

 

Lizenzordnung

Lizenzen werden grundsätzlich nur an Lizenzanwärter*innen vergeben, die alle Bedingungen erfüllt haben und die nach der Ausbildung in den Strukturen des organisierten Sports bei Mitgliedsvereinen- oder -organi-sationen als Übungsleiter*in tätig werden.

Die Lizenzvergabe an Lizenzanwärter*innen auswärtiger Vereine erfolgt durch den jeweils zuständigen Landesbehindertensportverband.

Für die Lizenzvergabe durch den BRS Hamburg muss folgendes der Geschäftsstelle nach Beendigung des Lehrgangs vorliegen:

  • Bestätigung eines Mitgliedsvereines / einer Mitgliedsorganisation des BRS Hamburg oder des Hamburger Sportbundes über die Übungsleitertätigkeit.
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Grundlehrgang mit wenigstens 9 LE, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. (Achtung: 8 LE Erste-Hilfe-Training werden nicht anerkannt!)
  • Der Nachweis / das Protokoll der erforderlichen Anzahl LE Hospitationen in einer anerkannten Rehabilitations-sportgruppe. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie während der Lehrgänge.
  • Unterschriebener DBS-Ehrenkodex
  • Bestätigung des Prüfungskomitees über das Bestehen der Prüfung.

Zum Zwecke der Lizenzierung werden Daten an den DBS bzw. den DOSB übermittelt. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen zum Datenschutz (Seite 4).

Gültigkeit von Lizenzen

Eine gültige Lizenz ist Voraussetzung für die Durchführung des Rehabilitationssports in anerkannten Rehabilitationssportgruppen und für die Bezuschussung durch den Hamburger Sportbund für die Tätigkeit von Übungsleitern im Verein. Die Lizenzen sind im gesamten Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gültig. Es wird darauf hingewiesen, dass das Anleiten einer anerkannten Rehabilitationssportgruppe ohne gültige Übungsleiterlizenz grundsätzlich ausgeschlossen und somit eine Abrechnung mit den Kostenträgern nicht möglich ist.

 

Verlängerung der Lizenz

Die Lizenz behält vier Jahre ihre Gültigkeit (Innere Medizin 2 Jahre). Zur Verlängerung um weitere vier Jahre (Innere Medizin 2 Jahre) sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt 15 LE erforderlich. Die Lizenz wird vom Jahr der durchgeführten Fortbildung an verlängert.

Zur Lizenzverlängerung gültiger Lizenzen werden vom BRS Hamburg unterschiedliche Fortbildungen angeboten, die profilüber-greifend von allen Lizenzinhaber*innen genutzt werden können. Auch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen des Hamburger Sportbund oder des Verbandes für Turnen und Freizeit wird anerkannt.
Die Tätigkeit für einen Mitgliedsverein/einer Mitgliedsorganisation des BRS Hamburg oder eines Mitgliedsvereins des HSB muss nachgewiesen sein.

Antrag zur Lizenzverlängerung

Zur Lizenzverlängerung muss im zuständigen Landesverband schriftlich ein formloser Antrag gestellt werden unter gleichzeitiger Erbringung des entsprechenden Fortbildungsnachweises.

Die Lizenzinhaber*innen erhalten dann einen schriftlichen Nachweis (Urkunde), dass die Lizenz verlängert wurde.

Ungültig gewordene Lizenzen

Die Reaktivierung abgelaufener Lizenzen wird nach Profil unterschiedlich gehandhabt:

 

Profil „Innere Medizin“:

  • In den ersten drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit ist ein Nachweis über 15 LE Fortbildung erforderlich, um die Lizenz abzüglich eines Jahres ab Ablauf zu verlängern. Ist die Lizenz länger als drei Monate und max. 2 Jahre abgelaufen, müssen 30 LE Fortbildung nachgewiesen werden, um die Lizenz 2 Jahre ab Ablauf zu verlängern.
  • Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 2 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.

 

Andere Profile

  • Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit wird beim Nachweis einer Fortbildung von mindestens 15 LE die Lizenz nur um 3 Jahre verlängert.
  • Für die Verlängerung einer Lizenz im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit wird bei Nachweis einer Fortbildung von mindestens 30 LE die Lizenz nur um 3 Jahre verlängert.
  • Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.
  • Mehr Info unter: 040 / 41908157.

 

Lizenzentzug

Der BRS Hamburg hat in folgenden Fällen das Recht, Lizenzen nicht zu erteilen oder Lizenzen zu entziehen:

  • Bei Verstößen gegen die Satzung, Ordnungen oder Bestimmungen des Verbandes.
  • Bei verbandsschädigendem Verhalten.
  • Wenn Lizenzinhaber*innen nicht oder nicht mehr die für die Erteilung der Lizenz erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Bei unsportlichem Verhalten, z.B., wenn Lizenzinhaber*innen ihre Stellung als Übungsleiter*innen missbrauchen, Personen gefährden, oder ethisch-moralische Grundsätze verletzten.
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