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Der Deutsche Behindertensportverband begrüßt die grundsätzliche Wiederaufnahme des ärztlich verordneten Rehabilitationssports auch unter erschwerten Bedingungen

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des GKV-Spitzenverbandes haben nach den konkreten Empfehlungen des Deutsche Behindertensportverbandes (DBS) und den „Zehn Leitplanken des DOSB“ über die Wiederaufnahme des Rehabilitationssports abgestimmt. DBS-Generalsekretär Thomas Urban erklärt: „Der DBS begrüßt die nun getroffenen Regelungen, um den Menschen wieder Rehabilitationssport zu ermöglichen. Gleichzeitig sind die Herausforderungen, die mit den Vorgaben einhergehen nicht zu unterschätzen. Diese verlangen den Teilnehmenden, Übungsleitenden und Vereinen viel ab. Darüber hinaus müssen insbesondere für die Hochrisikogruppen und schwerstbehinderten Gruppen, aber auch für die wichtigen Wasserangebote weitere Lösungen gefunden werden.“

 
Seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung von Rehabilitationssport im Freien bei Beachtung der Vorgaben im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister. Zusätzlich sind die spezifischen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu beachten. Die Durchführung des Rehabilitationssports im Freien ist grundsätzlich für alle Gruppen ab sofort und längstens bis zum 30. September 2020 möglich. Über eine Verlängerung wird unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
 
Hinsichtlich des Anerkennungsverfahrens wird es als ausreichend angesehen, wenn die durchführenden Leistungserbringer der zuständigen anerkennenden Stellen die Veranstaltungsdaten (Ort/Treffpunkt mit Adresse, Wochentag und Beginn/Ende) einmalig vor der erstmaligen Durchführung mitteilen. Witterungsbedingt kann im Einzelfall von den gemeldeten Daten abgewichen werden. Die anerkennenden Stellen geben den Rehabilitationsträgern bei Bedarf Auskunft.
 
Für die Wiederaufnahme des Rehabilitationssports in geschlossenen Räumen ist grundsätzlich die DBS-Empfehlung zum Rehabilitationssport vom 30. April 2020 gültig. Allerdings sind bei der Wiederaufnahme des Übungsbetriebes ergänzend die länderspezifischen Regelungen insbesondere zur Gruppengröße und zur Öffnung der Veranstaltungsorte/Hallen zu beachten, so dass im Gegensatz zur Durchführung von Rehabilitationssport im Freien vorrangig keine detaillierten bundeseinheitlichen Regelungen in Betracht kommen.
 
Die Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen ist unter den oben genannten Bedingungen möglich. Auch die verschiedenen Online-Angebote können vorerst befristet weiterlaufen bis zum 30. September 2020.

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