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Herzsportgruppen können unter gewissen Voraussetzungen seit dem 4. August 2021 ohne die ständige Anwesenheit von verantwortlichen Ärzt*innen durchgeführt werden

In Deutschland gibt es weniger Herzsportgruppen als benötigt, um die hohe Anzahl an Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen versorgen zu können. Entgegenwirken sollen diesem Status quo einige Neuregelungen für den Herzsport. Auf Initiative des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) und in Unterstützung durch die Deutschen Gesellschaft für Rehabilitation und Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (DGPR) können Herzsportgruppen seit dem 4. August 2021 ohne die ständige Anwesenheit von verantwortlichen Ärzt*innen durchgeführt werden.

„Die Neuregelungen orientieren sich am medizinischen Fortschritt und verfolgen das Ziel, die notwendige medizinische Kompetenz möglichst effektiv und bedarfsgerecht einzusetzen. Dadurch wird die Zeiteinteilung für die ärztlichen Aufgaben in der Rehabilitationssportgruppe flexibler. Wir erhoffen uns, dass damit die Tätigkeit attraktiver wird, um somit einerseits den Fortbestand der Herzsportgruppen zu sichern und andererseits das Angebot möglichst ausweiten zu können“, betont Katrin Kunert, Vizepräsidentin Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport des DBS.

Für Herzsportgruppen war bislang die ständige Anwesenheit von verantwortlichen Ärzt*innen während der Übungseinheit festgeschrieben. Diese Vorgabe entwickelte sich zunehmend zu einer Herausforderung für Sportvereine. Zum 1. Januar 2020 waren deutschlandweit etwa 9.000 Herzsportgruppen anerkannt. Bei maximaler Auslastung aller Herzsportgruppen können damit rund 180.000 Menschen versorgt werden – angesichts der hohen Anzahl an Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht ausreichend. Zudem verschärfte sich die ohnehin angespannte Situation zuletzt auch aufgrund der zusätzlichen Belastungen der Ärzt*innen durch die Corona-Pandemie und die Impfkampagne. Notwendig ist daher eine Ausweitung des flächendeckenden Angebotes an Herzsportgruppen, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Schließlich sind die Herzsportgruppen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gemäß § 64 SGB IX ein wichtiges Mittel, um das lebenslange Sportreiben von Herzpatient*innen voranzutreiben und somit einen großen Beitrag zur langfristigen Gesunderhaltung zu ermöglichen.

„Die Verbesserungen in der ärztlichen Versorgung von Herzerkrankungen machen Anpassungen im Herzsport sinnvoll und möglich. So kann Herzsport weiterhin flächendeckend angeboten und gleichzeitig die Qualität optimiert werden“, erklärt Vera Jaron, leitende Ärztin für Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport im DBS. Durch die medizinischen Fortschritte im Bereich der Kardiologie in den vergangenen Jahrzehnten sind die Teilnehmer*innen in den Herzsportgruppen zum großen Teil leistungsfähiger und allgemein medizinisch gut versorgt. Ein Behandlungsschwerpunkt liegt somit insbesondere auf der Verbesserung der Lebensführung im Hinblick auf Bewegung, Ernährung und Senkung der Risikofaktoren sowie dem Angstabbau.

Dass die verantwortlichen Ärzt*innen nun nicht mehr während jeder Übungsveranstaltung vor Ort sein müssen, bedeutet aber nicht, dass auf die ärztliche Betreuung verzichtet wird. Die verantwortlichen Ärzt*innen werden die Herzsportgruppen weiterhin regelmäßig, mindestens alle sechs Wochen, besuchen. Darüber hinaus werden sie Fragen der Teilnehmer*innen beantworten sowie mit ihnen und der Übungsleitung über eventuelle Anpassungen des Trainings sprechen. Zusätzlich wird die Absicherung von Notfallsituationen durch Rettungskräfte sichergestellt, die sich während der Übungseinheiten vor Ort oder in Rufbereitschaft befinden.

Zudem eröffnet eine Anpassung der Qualifikationsanforderungen für die im Herzsport eingesetzten Ärzt*innen mehr Handlungsmöglichkeiten für Vereine. So können einerseits wie bisher all diejenigen eingesetzt werden, die über Erfahrungen im Rehabilitationssport oder Sport mit Herzpatient*innen verfügen. Darüber hinaus können nun auch definierte Fachärzt*innen ohne diese Erfahrung tätig werden, so dass sich der Kreis der potenziellen Ärzt*innen erweitert. „Wir freuen uns, dass die Neuregelungen nun vorzeitig in Kraft treten konnten, bevor Sie voraussichtlich Anfang 2022 auch ganz offiziell in der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgenommen werden. Damit ist ein wichtiger Meilenstein im Herzsport geschafft und dieses für die Betroffenen so wichtige Angebot zeitgemäß aufgestellt“, betont Kunert.

Weitere Informationen sowie die Neuregelungen im Detail können der DBS-Website entnommen werden.

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