Aus- und Fortbildung
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular, welches Sie diesem Heft entnehmen können oder von unserer Homepage www.brs-hamburg.de herunter laden können.
Die Anmeldung muss von einem Mitgliedsverein/ einer Mitgliedsorganisation des BRS Hamburg oder des Hamburger Sportbund oder eines anderen Landesbehindertensportverbandes bzw. Landessportbundes unterzeichnet sein. Eine Tätigkeit oder Mitgliedschaft des Anmeldenden in diesem Mitgliedsverein/der Mitglieds-organisation muss vorliegen.
Zur optimalen Planung und Organisation der Lehrveranstaltungen bitten wir um vollständige Angaben im Anmeldeformular. Meldeschluss für alle Lehrveranstaltungen ist das angegebene Datum.
Die Teilnehmer/innen erhalten etwa 14 Tage vor Lehrgangsbeginn eine Einladung mit genauen Angaben zu den Lehrinhalten und zu den Veranstaltungsräumen.
Ist die Durchführung eines Lehrgangs wegen einer zu geringen Teilnehmeranzahl o.a. nicht möglich, erfolgt etwa 14 Tage vor dem geplanten Lehrgang eine entsprechende schriftliche Absage. Eingegangene Lehrgangsgebühren werden zurückerstattet.
Absagen seitens der Teilnehmer/innen sind bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn dem BRS Hamburg mitzuteilen. Bei späteren Absagen oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Lehrgangsgebühr zzgl. 20,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben.
Zulassungsvoraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- vollständige Anmeldung
- der Teilnehmer muss körperlich, geistig und sozial in der Lage sein, eine Rehabilitationssportgruppe verantwortungsvoll zu leiten.
Anerkennung von Vorbildungen
Bei Vorlage von Qualifikationsnach-weisen über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung und/oder eines Studienganges kann die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen erlassen werden. Dazu ist es erforderlich, einen Antrag schriftlich mit einer Kopie der Qualifikationsnachweise /Abschlüsse beim BRS Hamburg einzureichen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildungszeit (Erlass oder Teilerlass von Lerneinheiten) wird immer als Einzelfallentscheidung getroffen.
Abschlussvoraussetzungen
- Regelmäßige Teilnahme an allen in der Einladung genannten Terminen, wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde. Bei unregelmäßiger Teilnahme wird die Lizenz erst nach Absolvieren der letzten notwendigen Lerneinheit vergeben. Es ist erforderlich, die Ausbildung innerhalb von zwei Jahren abzuschließen
- Bestehen der schriftlichen Prüfung und der Lehrprobe. Bei nicht bestandener schriftlicher Prüfung und / oder Lehrprobe wird die Möglichkeit einer Wiederholung angeboten. Es kann eine weitere schriftliche oder mündliche Prüfung hinzugezogen werden.
Lizenzvergabe
Für die Lizenzvergabe durch den BRS Hamburg ist folgendes erforderlich, wobei Punkt 2-4 der BRS Hamburg Geschäftsstelle nach Beendigung des Lehrgangs vorliegen muss:
- Eine Tätigkeit bzw. eine Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein/einer Mit-gliedsorganisation des BRS Hamburg oder des Hamburger Sportbund. (Lizenzanwärter auswärtiger Vereine erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Lizenzvergabe erfolgt durch den jeweils zuständigen Landesbehindertensportverband.)
- Ein Passbild
- Ein Nachweis über einen Erste-Hilfe-Lehrgang mit 16 Lerneinheiten, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. Der Erste-Hilfe-Lehrgang kann lehrgangsbegleitend absolviert werden.
- Der Nachweis von vier bis acht bzw. zehn Lerneinheiten Hospitationen in einer anerkannten Rehabilitationssportgruppe. Die Hospitationen sollten möglichst lehrgangsbegleitend absolviert werden. Genaueres hierzu wird in Block 10, Teil 1 (P16) erklärt.
Gültigkeit von Lizenzen
Eine gültige Lizenz ist Voraussetzung für die Bezuschussung durch den Hamburger Sportbund für die Tätigkeit von Übungsleitern im Verein. Die Lizenzen sind im gesamten Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gültig.
Verlängerung der Lizenz
Die Lizenz behält vier Jahre ihre Gültigkeit (Innere Medizin 2 Jahre). Zur Verlängerung um weitere vier Jahre (Innere Medizin 2 Jahre) sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt 15 LE erforderlich. Die Lizenz wird vom Jahr der durchgeführten Fortbildung an verlängert. Zur Lizenzverlängerung gültiger Lizenzen werden vom BRS Hamburg unterschiedliche Fortbildungen angeboten. Auch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen des Hamburger Sportbund oder des Verband für Turnen und Freizeit wird anerkannt.
Ungültig gewordene Lizenzen
Ungültig gewordene Lizenzen können wie folgt verlängert werden:- Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit wird bei Nachweis einer Fortbildung von mindestens 15 LE die Lizenz nur um 3 Jahre bzw. um ein Jahr (Innere Medizin) verlängert.
- Für die Verlängerung einer Lizenz im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit sind die DBS-Ausbildungsrichtlinien maßgeblich. Näheres hierzu erfahren Sie in der BRS Hamburg-Geschäftsstelle.
- Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.
Veranstaltungsorte
Die Lehrgänge und Fortbildungen werden in der Regel durchgeführt im
BFW – Berufsförderungswerk Hamburg
August-Krogmann-Str. 52,
22159 Hamburg
Referenten
- Adameit, Bianca
- Adameit, Thorsten
- Baumann, Dr. Hans Jörg
- Beers, Sabrina
- Bramke, Philipp
- Clasen, Carola
- Francke, Michaela
- Haupenthal, Ralf
- Keller, Dr. Angela
- Klingebiel, Wolfgang
- Kruppa, Dr. Antonie
- Kürschner, Dr. Dagmar
- Langer, Rüdiger
- Meyer, Andreas
- Müller, Christine
- Naucke, Sven
- Neyls, Birgit
- Schmelzeisen, Heike
- Skutta, Bettina
- Steinkamp, Jörg
- Trabert, Katrin
- Treu, Susanne
- Wewel, Dr. Alexandra
- u.a.


